Beamte können sich mit der Steuererklärung viel Geld zurückholen. Zum Beispiel, indem sie ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Die Mehrheit der Beamten ist privat kranken- und pflegeversichert, weil für sie keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung gilt. Entsprechend werden von ihrem Gehalt keine Sozialabgaben abgezogen. Für Beamte zahlt es sich aber aus, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung abzusetzen.
Wir geben wertvolle Steuertipps, wie sich Beamte eine möglichst hohe Steuer-Rückzahlung sichern können!